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BGH, 31.07.1996 - 2 StR 180/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung der Prozeßkostenhilfe einer Nebenklägerin wegen fehlender Darlegung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen - Antrag auf Prozeßkostenhilfe durch Verwendung des vorgeschiebenen Vordrucks - Notwenigkeit einer anwaltlichen Vertretung des Nebenklägers beim Antrag auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397a
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82
Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung - …
Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 2 StR 180/96
In besonderen Fällen kann zwar die Bezugnahme auf eine in der früheren Instanz abgegebene Erklärung ausreichen (vgl. BGH NJW 1983, 2145), aber auch eine solche Bezugnahme hat die Nebenklägerin unterlassen. - BGH, 18.10.1988 - 5 StR 476/88
Ablehung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 2 StR 180/96
Zudem ist eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin hier nicht erforderlich (§ 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO), da sich das allein vom Angeklagten eingelegte Rechtsmittel als unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO erweist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 3, 5, 7). - BGH, 13.12.1989 - 3 StR 430/89
Konkurrenz zwischen Körperverletzungsdelikten und vorsätzlicher Tötung - Verstoß …
Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 2 StR 180/96
Zudem ist eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin hier nicht erforderlich (§ 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO), da sich das allein vom Angeklagten eingelegte Rechtsmittel als unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO erweist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 3, 5, 7). - BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88
Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Rückwirkende …
Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 2 StR 180/96
Zudem ist eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin hier nicht erforderlich (§ 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO), da sich das allein vom Angeklagten eingelegte Rechtsmittel als unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO erweist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 3, 5, 7).